Allgemeine Geschäftsbedingungen der BSS Service GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Alle Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen („Beratungsleistungen“) der BSS Service GmbH („BSS Service“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die BSS Service mit ihren Vertragspartnern („Auftraggeber“) über die Erbringung von Beratungsleistungen schließt. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Beratungsleistungen der BSS Service an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2. Entgegenstehende oder von den AGB der BSS Service abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erkennt die BSS Service nicht an, auch wenn sie ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.3. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Leistungen der BSS Service

2.1. Einzelheiten zur Erbringung der jeweiligen Beratungsleistungen von der BSS Service an den Auftraggeber werden im gesondert abzuschließenden Vertrag („Beratungsvertrag“) festgelegt. Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen den AGB und dem Beratungsvertrag gelten vorrangig die Regelungen des Beratungsvertrages.

2.2. Vertragsgegenstand des Beratungsvertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg wird von der BSS Service nicht geschuldet. Die Umsetzung etwaiger Maßnahmen unter Berücksichtigung der von der BSS Service erstellten Arbeitsergebnisse ist nicht mehr Teil des Beratungsvertrages.

2.3. Die BSS Service erbringt Beratungsleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Planung und Umsetzung von Betriebsausweitung oder Zentralisierung;
  • Umsatzträgerfindung anhand der Prüfung von Auslastungssituationen und Absatzkanälen;
  • Prozessanalysen und Optimierung geschäftlicher Abläufe;
  • Kalkulationsoptimierung zur Steigerung betrieblicher Effizienz;
  • Beratung der Kfz-Branche unter Berücksichtigung des Marktumfelds;
  • professionelles Coaching und Mitarbeiterauswahl;
  • sonstige Dienstleistungen wie z. B. die Unfallschadenerstkalkulation und Nachkalkulation.

2.4. Die BSS Service ist befugt, zur Unterstützung bei der Erbringung der Beratungsleistungen geeignete Dritte zu beauftragen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen der BSS Service durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der BSS Service die hierfür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie dem Geschäftsführer und den Mitarbeitern der BSS Service zu seinen Geschäftszeiten in erforderlichem Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

3.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die BSS Service aus diesem Grund ihre Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

4. Verschwiegenheit

4.1. Die BSS Service und der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle ihnen jeweils bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen ihres Vertragspartners auch über das Ende des Beratungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Vertragspartners dienen, zu nutzen. Auftraggeber und BSS Service entbinden sich gegenseitig von der Geheimhaltungspflicht, soweit sie gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind.

4.2. Die BSS Service wird die ihr übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahmen Dritter schützen und mit dem Ende des Beratungsvertrages zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die BSS Service wird auf Verlangen des Auftraggebers schriftlich bestätigen, dass sie nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihr von dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag überlassen wurden.

5. Datenschutz

5.1. Die BSS Service darf die ihr zur Erbringung von Beratungsleistungen anvertrauten personenbezogenen Daten verarbeiten, soweit dies für die Ausführung und Abwick-lung des Beratungsvertrages erforderlich ist.

5.2. Die BSS Service wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Auftraggebers an Dritte weiterleiten, aus-genommen soweit die BSS Service gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist.

5.3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu anderen als den in dieser Vorschrift genannten Zwecken ist der BSS Service nicht gestattet.

6. Vergütung

6.1. Das Honorar der BSS Service bemisst sich nach Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 8 Zeitstunden umfasst. Die BSS Service rechnet auf Tagessatzgrundlage stundengenau ab. Reisezeit gilt für die Honorarermittlung als Arbeitszeit.

6.2. Die BSS Service hat Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen, die mit der Erbringung der Beratungsleistungen im Zusammenhang stehen, sowie erforderlicher und angemessener Reise- und Unterbringungskosten.

6.3. Die BSS Service erstellt monatliche Abrechnungen unter stichpunktartiger und tabellarischer Angabe der ausgeführten Beratungsleistungen und der in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen und Reise- und Unterbringungskosten. Rechnungen der BSS Service sind innerhalb von einer Woche nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4. Mehrere Auftraggeber haften der BSS Service gesamtschuldnerisch.

6.5. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Forderungen der BSS Service ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Haftung

7.1. Die BSS Service verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen. Soweit die BSS Service bei der Erbringung der Beratungsleistungen Dritte einsetzt, ist sie zur sorgfältigen Auswahl der Personen verpflichtet und haftet auch dafür, dass auch die Dritten ihre Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen.

7.2. Die BSS Service haftet unbeschränkt im Falle der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet die BSS Service bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die BSS Service nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), jedoch in der Höhe begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.3. Die BSS Service übernimmt keine Haftung für den vom Auftraggeber mit der Erbringung der Beratungsleistungen bezweckten Erfolg.

7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten des Geschäftsführers der BSS Service, der Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

8. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger von der BSS Service nicht zu vertretenden Gründen, die die Beratungsleistungen ganz oder teilweise unmöglich machen, informiert die BSS Service den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die BSS Service keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen für beide Teile, BSS Service und Auftraggeber, ausgeschlossen.

9. Vertragslaufzeit/Kündigung

9.1. Der Beratungsvertrag zwischen der BSS Service und dem Auftraggeber endet grundsätzlich mit Ablauf der im Beratungsvertrag vereinbarten Zeit. Ist in dem Beratungsvertrag kein Ende der Leistungszeit vereinbart, läuft der Beratungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jeweils zum Monatsende mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

9.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

9.3. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

 

10. Loyalitätspflichten

Die BSS Service und der Auftraggeber verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und insbesondere dazu, sich unverzüglich sämtliche Umstände mitzuteilen, die Einfluss auf die Beratungsleistungen haben.

11. Schutz des geistigen Eigentums

11.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die bei der Erbringung der Beratungsleistungen von der BSS Service gefertigten Arbeitsergebnisse, bspw. Berichte, Entwürfe oder Organisationspläne, nur für eigene und interne Zwecke des Auftraggebers verwendet werden.

11.2. Eine Weitergabe dieser Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung der BSS Service.

11.3. Soweit an den Arbeitsergebnissen der BSS Service Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei der BSS Service.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1. Für die AGB und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der BSS Service und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12.2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er in der Bundesrepublik Deutschand keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der BSS Service und dem Auftraggeber nach Wahl der BSS Service Lippstadt oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die BSS Service ist jedoch in diesen Fällen Lippstadt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.